Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7513
FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10 (https://dejure.org/2012,7513)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.01.2012 - 5 K 88/10 (https://dejure.org/2012,7513)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 5 K 88/10 (https://dejure.org/2012,7513)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7513) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Steuerbefreiung für Grünausgleichsfläche - Hauptleistung und Nebenleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an enem Grundstück zugunsten einer Gemeinde für Zwecke des Naturschutzes als steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG 1999 § 4 Nr. 12 Buchst. a und c
    Steuerbefreiung für Grünausgleichsflächen - Hauptleistung und Nebenleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung für Grünausgleichsflächen - Hauptleistung und Nebenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit an enem Grundstück zugunsten einer Gemeinde für Zwecke des Naturschutzes als steuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Die Überlassung von Grünausgleichsflächen als steuerfreie Leistung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Münster, 22.11.2011 - 15 K 698/08

    Umsatzsteuerpflicht hinsichtlich des Zurverfügungstellens einer Grundstücksfläche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Anders als in dem oben angeführten "Strommastenurteil" des BFH (BFH-Urteil vom 11.11.2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl. II 2005, 802), sind die mit der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit verbundenen Nutzungseinschränkungen im Streitfall auch nicht nur geringfügiger Natur (ebenso in einem vergleichbaren Fall FG Münster, Urteil vom 22.11.2011 15 K 698/08 U, juris - Rev: XI R 32/11).

    Der damit verbundene endgültige Verlust der wirtschaftlichen Herrschaftsmacht über das Grundstück ist mit dem Wesen der Vermietung und Verpachtung als zeitlich beschränkte Gebrauchsüberlassung aber nicht vereinbar (ebenso FG Münster, Urteil vom 22.11.2011 15 K 698/08 U, juris).

    Der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit kommt daher ein eigenständiger umsatzsteuerlicher Gehalt zu (a.A. FG Münster, Urteil vom 22.11.2011 15 K 698/08 U, juris).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 12/05

    Überlassung von Standplätzen auf Wochenmärkten als umsatzsteuerfreie

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Bei einem aus einem Leistungsbündel bestehenden Umsatz ist daher für die Frage, ob der Unternehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auf das Wesen des Umsatzes abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, BFH-Urteil vom 15.01.2009 V R 91/07 BFHE 224, 172, BStBl. II 2009, 615).

    Das Wesen der Vermietung besteht darin, dass der Vermieter des Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Rechts überträgt, seine Sache zu gebrauchen und andere davon auszuschließen (BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 12/05, BStBl II 2009, 60).

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    In diesem Fall komme der Einräumung des dinglichen Rechts kein eigenständiger umsatzsteuerlicher Gehalt zu (BFH-Urteil vom 13.11.1997 V R 11/97, BStBl II 1998, 169, hier diente die Dienstbarkeit lediglich der Absicherung der Stadt, dass die Sparkasse das Parkhaus in dem vereinbarten Umfang baut und betreibt).

    Danach sollte eine "gleiche Behandlung aller Grundstücksüberlassungen zur Nutzung erreicht" werden; die Befreiung sonstiger bislang steuerpflichtiger Umsätze war indes nicht beabsichtigt (BFH-Urteile vom 13.11.1997 V R 11/97, BStBl II 1998, 169 unter Berufung auf die Gesetzesbegründung).

  • BFH, 15.01.2009 - V R 91/07

    Überlassung von Strom als unselbständige Nebenleistung zur steuerfreien

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Bei einem aus einem Leistungsbündel bestehenden Umsatz ist daher für die Frage, ob der Unternehmer mehrere selbständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leistung erbringt, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auf das Wesen des Umsatzes abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2008 V R 12/05, BFHE 221, 310, BStBl II 2009, 60, BFH-Urteil vom 15.01.2009 V R 91/07 BFHE 224, 172, BStBl. II 2009, 615).

    Sie darf für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck haben, sondern sie muss das Mittel darstellen, um die Hauptleistung des Leistenden unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (BFH-Urteil vom 15.01.2009 V R 91/07 BFHE 224, 172, BStBl. II 2009, 615).

  • BFH, 11.11.2004 - V R 30/04

    Entschädigung für Flurschäden und Aufwuchsschäden als echter Schadensersatz -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Dauerhaft vereinbarte - und dinglich gesicherte - Nutzungsbeschränkungen sind jedenfalls dann eine als Vermietung und Verpachtung zu beurteilende Nutzungsüberlassung auf Zeit, wenn damit nicht der endgültige und vollständige Verlust der wirtschaftlichen Herrschaftsmacht verbunden ist (BFH-Urteil vom 11.11.2004 V R 30/04, BStBl II 2005, 802 - Einräumung des Rechts zur Überspannung eines Grundstücks mit Strom-Masten).

    Anders als in dem oben angeführten "Strommastenurteil" des BFH (BFH-Urteil vom 11.11.2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl. II 2005, 802), sind die mit der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit verbundenen Nutzungseinschränkungen im Streitfall auch nicht nur geringfügiger Natur (ebenso in einem vergleichbaren Fall FG Münster, Urteil vom 22.11.2011 15 K 698/08 U, juris - Rev: XI R 32/11).

  • BFH, 11.05.1995 - V R 4/92

    1. Durchschnittsatzbesteuerung für Verpachtung einzelner landwirtschaftlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Er gibt keinen Anhalt dafür her, dass lediglich die auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks durch den Berechtigten in einzelnen Beziehungen gerichteten dinglichen Nutzungsrechte gemeint sein könnten, nicht aber solche Rechte, die eine Unterlassung gewisser Handlungen oder den Ausschluss der Ausübung eines Rechts zum Gegenstand haben (BFH-Urteil vom 11.05.1995 V R 4/92, BStBl II 1995, 610).

    Bei der Bestellung dinglicher Rechte an Grundstücken greift die Steuerbefreiung ein, wenn dadurch ein Dauerzustand durch Duldungs- oder Unterlassungsleistungen herbeigeführt wird (BFH-Urteil vom 11.05.1995 V R 4/92, BStBl II 1995, 610).

  • EuGH, 25.02.1999 - C-349/96

    CPP

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Dies darf aber nicht so weit gehen, dass ein aus mehreren Leistungselementen bestehendes, aber wirtschaftlich als einheitliche Leistung anzusehendes Leistungsbündel allein für umsatzsteuerliche Zwecke künstlich aufgespaltet wird (vgl. EuGH-Urteil vom 25.021999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteile vom 02.03.2006 V R 25/03, BFHE 213, 134, BStBl II 2006, 788, vom 10.02.2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
  • BFH, 10.02.2010 - XI R 49/07

    Garantiezusage eines Autoverkäufers als steuerpflichtige sonstige Leistung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Dies darf aber nicht so weit gehen, dass ein aus mehreren Leistungselementen bestehendes, aber wirtschaftlich als einheitliche Leistung anzusehendes Leistungsbündel allein für umsatzsteuerliche Zwecke künstlich aufgespaltet wird (vgl. EuGH-Urteil vom 25.021999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteile vom 02.03.2006 V R 25/03, BFHE 213, 134, BStBl II 2006, 788, vom 10.02.2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 32/11

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zurverfügungstellung eines Grundstücks zu

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Anders als in dem oben angeführten "Strommastenurteil" des BFH (BFH-Urteil vom 11.11.2004 V R 30/04, BFHE 207, 560, BStBl. II 2005, 802), sind die mit der Bestellung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit verbundenen Nutzungseinschränkungen im Streitfall auch nicht nur geringfügiger Natur (ebenso in einem vergleichbaren Fall FG Münster, Urteil vom 22.11.2011 15 K 698/08 U, juris - Rev: XI R 32/11).
  • BFH, 02.03.2006 - V R 25/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Konsularservices - Beschaffung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 88/10
    Dies darf aber nicht so weit gehen, dass ein aus mehreren Leistungselementen bestehendes, aber wirtschaftlich als einheitliche Leistung anzusehendes Leistungsbündel allein für umsatzsteuerliche Zwecke künstlich aufgespaltet wird (vgl. EuGH-Urteil vom 25.021999 C-349/96, Card Protection Plan Ltd., Slg. 1999, I-973; BFH-Urteile vom 02.03.2006 V R 25/03, BFHE 213, 134, BStBl II 2006, 788, vom 10.02.2010 XI R 49/07, BFHE 228, 456, BStBl II 2010, 1109).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-326/99

    "Goed Wonen"

  • FG Düsseldorf, 23.05.2014 - 1 K 4581/12

    Umsatzbesteuerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs -

    Mit Schreiben vom 14.09.2012 wies der Prozessbevollmächtigte auf das Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 26.01.2012 (5 K 88/10, EFG 2012, 1100) hin, mit dem in einem vergleichbaren Fall von einer Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG ausgegangen worden sei.
  • FG Hamburg, 19.04.2011 - 3 KO 24/11

    Keine Erledigungsgebühr für Einreichung von Beweisunterlagen - Zuständigkeit für

    Das Gericht hat die Kosten des vorliegenden abgetrennten Verfahrens mit Beschluss vom 18. August 2010 der Beklagten auferlegt (Finanzgerichts-Akte --FG-A-- 5 K 88/10 Bl. 16 ff u. Anlagenbd.; vorliegende FG-A 5 K 171/10 Bl. 1 ff).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht